Wettbewerb

Teilnahmebedingungen „Weihnachtsgewinnspiel – Übernachtungsgutschein gewinnen“

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Veranstalter und Gründer des Wettbewerbs „Weihnachtswettbewerb – Gewinnen Sie einen Gutschein für eine Unterkunft“ (im Folgenden „Wettbewerb“ genannt) ist das von Jan Pol SA geführte Hotel Wyspiański mit Sitz in Krakau (31-033), Ul. Westerplatte 15, eingetragen im Unternehmerregister des Bezirksgerichts Kraków Śródmieście in Krakau, 11. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000086856, NIP 676-10-18-086, REGON 350811530, mit Stammkapital von 540.000,00 PLN (im Folgenden: "Veranstalter").
  2. Der Veranstalter weist darauf hin , dass es sich bei dem Wettbewerb nicht um eine Tombola, eine gegenseitige Wette, eine Werbelotterie oder ein anderes Spiel handelt, dessen Ergebnis insbesondere vom Zufall im Sinne des Glücksspielgesetzes vom 19. November 2009 abhängt .
  3. Das Gewinnspiel findet über das soziale Netzwerk Facebook, auf der Fanpage des Veranstalters statt und ist verfügbar unter: https://www.facebook.com/HotelWyspianski . Unter dieser Adresse wurde ein Wettbewerbsbeitrag mit allgemeinen Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen veröffentlicht. Wettbewerbsbeiträge sollten in den Kommentaren unter dem Beitrag veröffentlicht werden (im Folgenden als „Wettbewerbsbeitrag“ bezeichnet).
  4. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder verwaltet und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
  5. Ein Link zu den Wettbewerbsbestimmungen ist im Inhalt des Gewinnspielbeitrags auf dem Profil des Hotel Wyspiański auf der Facebook-Website verfügbar , abrufbar unter: https://www.facebook.com/HotelWyspianski .

 

§ 2. Wettbewerbsteilnehmer

  1. Am Wettbewerb können Personen ab 18 Jahren teilnehmen.
  2. Sie verfügen über ein persönliches, aktives und echtes Konto auf Facebook, das authentische, für den Teilnehmer relevante Daten enthält. Das Konto darf kein „Geschäftskonto“ sein.
  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig.
  4. Jeder Teilnehmer darf einmal am Wettbewerb teilnehmen.
  5. Ein Wettbewerbsbeitrag ist nicht möglich Inhalte enthalten , die als anstößig oder obszön gelten , also Inhalte, die moralische und moralische Bedenken hervorrufen . Der Wettbewerbsbeitrag muss Ausdruck der persönlichen Kreativität des Teilnehmers sein und darf nicht gegen Rechte Dritter oder allgemein geltendes Recht verstoßen.
  6. Mitarbeiter des Veranstalters und/oder Personen, die auf einer anderen Grundlage als einem Arbeitsverhältnis mit dem Veranstalter zusammenarbeiten, sowie deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer im Sinne der Ausschreibung ist sowohl eine Person, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt ist, als auch eine Person, die während des Wettbewerbszeitraums im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags (insbesondere eines Werkvertrags oder eines Mandatsvertrags) mit dem Veranstalter zusammenarbeitet. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen eines Arbeitnehmers zählen sein Ehepartner, seine Kinder, Eltern und Geschwister sowie Personen im selben Haushalt.

§ 3 . Wettbewerbsregeln

  1. Der Wettbewerb läuft vom 21.11.2024 bis zum 31.12.2024, 23:59 Uhr.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb vorzeitig zu beenden oder seine Dauer zu verlängern und das Reglement ohne Angabe von Gründen nach vorheriger Benachrichtigung der Wettbewerbsteilnehmer per E-Mail zu ändern, sofern sich dadurch die Teilnahmebedingungen am Wettbewerb nicht verschlechtern. Auch die von den Teilnehmern erworbenen Rechte bleiben hiervon unberührt
  3. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer folgende Bedingungen erfüllen: a) Den auf der
    Fanpage des Veranstalters veröffentlichten Gewinnspielbeitrag liken .
    b) Posten Sie ein weihnachtliches Foto in einem Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag, entsprechend dem Inhalt der Gewinnspielausschreibung:
    • Ein Foto von Weihnachten Krakau (möglicherweise aus früheren Jahren) oder
    • Weihnachtsfoto vom Wohnort des Teilnehmers.
  4. Markiere 3 Freunde im Kommentar.
  5. Jeder Teilnehmer kann nur ein Foto einsenden.
  6. Der Teilnehmer muss der Urheber des eingereichten Fotos sein oder über die uneingeschränkten Rechte zur Veröffentlichung verfügen.

 

§ 4. Auswahl des Gewinners

  1. Der Gewinner wird von einem vom Veranstalter ernannten Wettbewerbskomitee ausgewählt.
  2. Das Komitee bewertet die Bewerbungen im Hinblick auf:
    a) die Atmosphäre des Weihnachtsfotos, b) Kreativität und Qualität der Verarbeitung.
  3. Die Ergebnisse werden spätestens am 15. Januar 2025 auf der Fanpage des Veranstalters bekannt gegeben .

 

§ 5. Preis

  1. Der Preis im Wettbewerb ist ein Gutschein für die Unterkunft für zwei Personen im Hotel Wyspiański.
  2. Der Gutschein beinhaltet: Übernachtung im Doppelzimmer, Frühstücksbuffet im Hotelrestaurant, gültig bis 30. November 2025
  3. Der Gewinn kann nicht gegen Bargeld eingetauscht oder auf eine andere Person übertragen werden.
  4. Im Zeitraum zwischen dem 16. Januar 2025 und dem 31. Januar 2025 unternimmt der Veranstalter zwei Versuche, den Gewinner zu kontaktieren, um die für die Einlösung des Gewinns erforderlichen Daten zu erhalten.
  5. Erfolgt kein Kontakt zum Gewinner, verliert dieser den Anspruch auf den Preis, der an die Person geht, die nach Meinung des Komitees den nächsten Platz belegt hat.
  6. Der Preis wird je nach Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter in Papierform oder in elektronischer Form an die Adresse des Gewinners gesendet.

 

§ 6 . Urheberrecht und personenbezogene Daten

  1. Der Teilnehmer erklärt, dass es sich bei dem eingereichten Foto um sein eigenes Foto handelt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
  2. Der Teilnehmer stimmt der kostenfreien Nutzung des eingereichten Fotos durch den Veranstalter zu Werbezwecken, auch auf der Fanpage und Website des Veranstalters, zu.
  3. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels gemäß den geltenden Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.

 

§ 7. Wettbewerbsausschuss

  1. Die vom Veranstalter ernannte Kommission, bestehend aus vier Personen, überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs gemäß den Bestimmungen.
  2. Zu den Aufgaben des Komitees gehört es, für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs zu sorgen, insbesondere:
    • Auswahl des Gewinners des Wettbewerbs und Sicherstellung der Preisvergabe
    • Gewährleistung der korrekten Auswahl des Wettbewerbssiegers
    • Verleihung eines Preises gemäß den Bestimmungen
    • Teilnahme an möglichen Beschwerdeverfahren
    • Entscheidungen über Fragen treffen, bei denen Zweifel am Wettbewerb bestehen.

 

§ 8. Schlussbestimmungen

  1. Die Wettbewerbsordnung ist während der gesamten Laufzeit auf der Fanpage des Veranstalters verfügbar .
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Reglement in begründeten Fällen zu ändern.
  3. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

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